Hier findest du Informationen rund um die Ausbildung und das Studium in der öffentlichen Verwaltung im Land Rheinland-Pfalz.

Behörden (Dienststellen), bei denen du dich bewerben kannst findest du hier.

Als Beamtin / Beamter im Beamtenverhältnis auf Widerruf hast du Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt damit teilweise die Kosten für Arztbesuche, Krankenhaus, Heilbehandlungen, etc. Die Höhe der Beihilfe ist variabel, ein Faktor ist z. B. die Anzahl der Kinder des Beihilfeberechtigten.

Die Aufwendungen welche nicht von der Beihilfe übernommen werden, können über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Hier findest du weitere Informationen:

Ministerium für Finanzen

Landesamt für Finanzen

 

Im Rahmen der Ausbildung für das 2. und 3. Einstiegsamt erhälst du einen Anwärtergrundbetrag.

Stand 01.07.2024

Anwärtergrundbetrag

  • 2. EA (mittlerer Dienst) 1.361,65 EUR
  • 3. EA (gehobener Dienst) 1.417,85 EUR

Je nach persönlicher Situation wird der Anwärtergrundbetrag um einen personenstand abhängigen und / oder kinderbezogenen Familienzuschlag ergänzt.

Die Höhe kannst du der aktuellen Besoldungstabelle entnehmen: Landesamt für Finanzen

Falls du Interesse an dem Studium "Bachelor of Arts" Verwaltung oder Verwaltungsbetriebswirtschaft oder an der Ausbildung zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt hast, musst du dich bei einer Ausbildungsbehörde bewerben. Die Anmeldung zum Studium an der HöV oder zur Ausbildung an der ZVS erfolgt durch die Behörde, die dich einstellt.

Eine Einschreibung direkt bei der HöV/ZVS ist nicht möglich.

Listen der Ausbildungsbeauftragten der Behörden (Dienststellen) bei denen du dich bewerben kannst findest du oben unter dem Punkt Ausbildungsbehörden

Aktuelle Stellenausschreibungen findest du hier

Einstellungstermin

Einstellungstermin ist jeweils der 1. Juli des Jahres. Die maßgebende Bewerbungsfrist ist bei den einzelnen Behörden unterschiedlich. Genaue Informationen erhälst du von den Ausbildungsbehörden.

1. Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt (Zugang zum zweiten Einstiegsamt):

In den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt kann eingestellt werden, wer

  1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und
  2. als Bildungsvoraussetzung
    a) den qualifizierten Sekundarabschluss I oder
    b) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
    c) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-   
        rechtlichen Ausbildungsverhältnis
    nachweist.

2. Bachelor of Arts (Zugang zum dritten Einstiegsamt):

In den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum dritten Einstiegsamt kann eingestellt werden, wer

  1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und
  2. als Bildungsvoraussetzung
    a) die Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder
    b) als beruflich qualifizierte Person das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 13 Abs. 3 Verwaltungsfachhochschulgesetz in Verbindung mit der hierzu erlassenen Rechtsverordnung
    nachweist.