Nach erfolgreich absolviertem Studium eröffnen sich dir vielfältige Perspektiven
Nach Beendigung des Studiums bestehen vielfältige Möglichkeiten in der Landes- und Kommunalverwaltung tätig zu werden:
- in der Kommunalverwaltung, z. B. im Jugend- oder Sozialamt, im Kulturamt, in der Ordnungsverwaltung, im Bürgerbüro oder im Finanzwesen
- bei zahlreichen Landesbehörden bis hin zu den Ministerien, z. B. in den Bereichen Naturschutz, Personal und Organisation
- bei öffentlichen Unternehmen, der regionalen Wirtschaftsförderung oder im Bereich kommunaler Versorgungsbetriebe
- bei vielen anderen öffentlichen Einrichtungen wie Hochschulen, der deutschen Rentenversicherung oder Landesbetrieben.
Auch viele Entscheidungsträger auf kommunaler oder Landesebene haben ihr Studium an der HöV absolviert.
Das Bachelorstudium ist sowohl hochschulrechtlich wie auch laufbahnrechtlich bundesweit anerkannt, was eine berufliche Mobilität auch über die rheinland-pfälzischen Landesgrenzen hinaus eröffnet.
Studieren mit Behinderung
So informierst und bewirbst du dich richtig
Da das Bachelor-Studium an der HöV dual (also theoretisch und praktisch) ausgelegt ist, muss man sich zunächst bei einer Ausbildungsbehörde (z. B. einer Stadt-, Kreis-, Verbandsgemeindeverwaltung, bei einer Landesbehörde, einem Landesbetrieb oder der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz) um eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das dritte Einstiegsamt bewerben. Diese Stellen geben neben der HöV gerne Auskunft über das Studium und teilen dir mit, welche Bewerbungsunterlagen zu welchem Zeitpunkt einzureichen sind.
Über die Ausbildungsbehörden wird dann die Anmeldung zum Studium bei der HöV in Mayen vorgenommen. Die Zulassung zum Studium erfolgt durch die Hochschule. Voraussetzung für ein Studium ist die Fachhochschulreife/Hochschulreife. Außerdem können beruflich qualifizierte Personen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls studieren. Für alle Studierenden ist der Nachweis einer entsprechenden Ausbildungsbehörde für die Praxis erforderlich.
Das Studium beginnt in jedem Jahr zum 1. Juli mit einer einmonatigen Praxiseinführung in der jeweiligen Ausbildungsbehörde. Danach folgt die erste theoretische Phase des dreijährigen Studiums.